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   VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20   

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https://dejure.org/2020,33669
VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20 (https://dejure.org/2020,33669)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.2020 - 4 B 1371/20 (https://dejure.org/2020,33669)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 4 B 1371/20 (https://dejure.org/2020,33669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs. 5d BImSchG, Art 13 Abs 2 lit.a Seveso-III-Richtlinie, § 64 Abs. 2 Nr. 2 HBO
    Baurechts; Zulassung eines "Frühstückshotels" innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes eines Störfallbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1772
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 25.11.2019 - 4 B 544/19

    Baurecht, Wohngebäude in der Nähe eines Störfallbetriebes

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20
    Die Antragstellerin geht zwar zutreffend davon aus, dass ein Vorhaben nachbarliche Abwehrrechte eines Störfallbetriebes verletzt, wenn es mit dem in § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme in der aufgrund von Art. 13 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG (ABl. L 197 vom 24.07.2012, S. 1) - Seveso-III-RL - gebotenen richtlinienkonformen Handhabung unvereinbar ist, weil es den angemessenen Abstand nicht einhält und eine Abstandsunterschreitung nicht vertretbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 25. November 2019 - 4 B 544/19 -, juris Rdnr. 11 zu § 34 Abs. 2 BauGB).

    Das zu berücksichtigende Abstandserfordernis dient nicht nur dem Schutz der Nutzer des Vorhabens, sondern auch dem Recht des Störfallbetriebes auf Erhaltung und betriebliche Entwicklung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25. November 2019, a.a.O., m. w. N.).

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20
    Ein öffentlich genutztes Gebäude ist ein Gebäude, zu dem die Öffentlichkeit Zugang hat, wobei im Hinblick auf den Zweck der Seveso-III-RL der Grund, aus welchem der Öffentlichkeit der Zugang gewährt wird, ohne Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 4 C 5.09 -, juris Rdnr. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 2101/14

    Fitnesscenter als "öffentlich genutztes Gebäude" neben Störfallbetrieb

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20
    Der im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fitnesscenters vertretenen Auffassung, die mitgliedschaftliche Organisation der Nutzung stehe der Einordnung des entsprechenden Gebäudes als öffentlich genutzt nicht entgegen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 S 2101/14 -, juris Rdnr. 13, Tophoven, Beck OK UmweltR, Stand: 1. Juli 2020, § 50 BImSchG Rdnr. 12) folgt der Senat nicht.
  • VG Darmstadt, 30.04.2020 - 7 L 495/20

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Hotels innerhalb des angemessenen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 4 B 1371/20
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30. April 2020 - 7 L 495/20.DA - wird zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 1 ME 140/20

    Abbrucharbeiten; Abwägung, nachvollziehende; Baugenehmigung; Bauvorbescheid;

    Denn Verbrauchermärkte sind dazu bestimmt und geeignet, ohne Einschränkungen von der Öffentlichkeit - einem grundsätzlich unbeschränkten und wechselnden Personenkreis - aufgesucht zu werden, der nicht auf das richtige Verhalten im Alarmierungsfall vorbereitet werden kann (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.3.2015 - 4 C 1566/12.N - BRS 83 Nr. 56 = juris Rn. 41 - "Drive-In"-Baumarkt; Beschl. v. 22.10.2020 - 4 B 1371/20 -, BauR 2021, 511 = juris Rn. 11).
  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 9 K 2942/16

    Vergnügungsstätte, Veranstaltungshalle, Verein, Achtungsabstand,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2015 - 3 T1.2101/14 -, juris Rn 12; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE -, juris Rn 177; Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 B 1371/20 -, juris Rn 11; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, BImSchG § 50 Rn 13; Uechtritz, BauR 2012, 1039 (1045).

    Die Gegenauffassung, dass Einrichtungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, deren Nutzung von der vorherigen Eingehung eines Mitgliedschaftsverhältnisses abhängig ist, Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 B 1371/20 -, juris Rn 12.

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